Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Übertragung der Zuständigkeiten der Länder im Bereich der Beschädigten- und Hinterbliebenenversorgung nach dem Dritten Teil des Soldatenversorgungsgesetzes auf den Bund

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 16. Mai 2013 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87b Absatz 1 des Grundgesetzes zuzustimmen.