Punkt 1 der 835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
Der Bundesrat möge zu dem Gesetz folgende Entschließung fassen:
- 1. Der Bundesrat sieht einen engen Zusammenhang zwischen der Unternehmensteuerreform und der Reform der Erbschaftsteuer. Beide Vorhaben der die Bundesregierung tragenden großen Koalition der Fraktionen der CDU/CSU und SPD dienen dem Ziel, den Wirtschaftsstandort Deutschland zu stärken, Arbeitslosigkeit nachhaltig zu bekämpfen und die Besteuerung nach Leistungsfähigkeit zu gewährleisten.
- 2. Die Erbschaftsteuer ist als Ergänzung zur Einkommensteuer richtig, denn sie knüpft auch an den Zuwachs von Leistungsfähigkeit des Erben an. Sie ist bundeseinheitlich zu regeln.
- 3. Der Bundesrat spricht sich dafür aus, an einer Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen in Deutschland festzuhalten.
- 4. Der Bundesrat wird dafür Sorge tragen, dass rechtzeitig innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht gesetzten Frist ein Gesetzentwurf für ein Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht verabschiedet wird, der die Vorgaben aus dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. November 2006 umsetzt.
- 5. Die auf das übertragene Unternehmen entfallende Erbschaftsteuerschuld soll unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts reduziert werden und nach zehn Jahren der Unternehmensfortführung entfallen im Sinne des vom Bundeskabinett bereits beschlossenen Gesetzentwurfes.
- 6. Vermögensübertragungen in einem gewissen Umfang insbesondere auf Ehegatten und Kinder, wie zum Beispiel die Übertragung des privat genutzten Wohneigentums, sollen weitgehend steuerfrei bleiben.
- 7. Hohe Vermögensübertragungen müssen entsprechend der Leistungsfähigkeit zum Steueraufkommen beitragen.
- 8. Die Änderung des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts soll auf Grundlage des Urteils des Bundesverfassungsgerichts mindestens das gegenwärtige Steueraufkommen der Länder sicherstellen.