835. Sitzung des Bundesrates am 6. Juli 2007
A
- 1. Der federführende Finanzausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 105 Abs. 3, 106 Abs. 6, 107 Abs. 1 und 108 Abs. 5 des Grundgesetzes zuzustimmen.
B
- 2. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat ferner, die nachfolgende Entschließung anzunehmen:
Der Bundesrat begrüßt die mit dem Gesetz verbundene Stärkung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit Deutschlands und Verbesserung der Attraktivität des Investitionsstandorts.
Die in dem Gesetz enthaltenen Gegenfinanzierungsmaßnahmen sind zur Wahrung eines ausgewogenen Kompromisses zwischen Wirtschafts- und Haushaltspolitik und der Einhaltung des vereinbarten Nettoentlastungsvolumens von rd. 5 Mrd. Euro geboten, soweit sie missbräuchliche Gestaltungen zielgenau unterbinden und unangemessene steuerliche Belastungen weitestgehend vermeiden.
Der Bundesrat sieht die Gefahr, dass die Regelung beim sog. Mantelkauf zum Grundanliegen des Gesetzes kontraproduktiv wirken kann. Insbesondere den vollständigen Untergang des Verlustvortragspotentials bei jeder Übernahme von mehr als 50 % der Anteile durch einen Investor sieht der Bundesrat kritisch, da so vor allem jungen innovativen Unternehmen wesentliche Teile des Kapitalmarkts bei der Suche nach neuen Investoren verschlossen bleiben.
Der Bundesrat erwartet, dass die Bundesregierung diese Problematik im Rahmen des anstehenden Gesetzgebungsverfahrens zur Förderung von Wagniskapital aufgreift, um so unerwünschte Auswirkungen der gesetzlichen Neuregelung zum Mantelkauf zu eliminieren.