Unterrichtung durch die Bundesregierung
14. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2008
Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 20. April 2009
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller
Sehr geehrter Herr Präsident,
als Anlage übersende ich den
14. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik beim Statistischen Bundesamt *)
mit der Bitte um Kenntnisnahme.
Nach § 7 Abs. 2 des Hochschulstatistikgesetzes hat der Ausschuss über seine Arbeiten in der Regel alle vier Jahre einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten ist.
Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Annette Schavan
*) Wird als Bundestags-Drucksache 016/12781 verteilt.