Unterrichtung durch die Bundesregierung
14. Bericht des Ausschusses für die Hochschulstatistik für den Zeitraum 1. Juni 2004 bis 31. Mai 2008

Bundesministerium für Bildung und Forschung Berlin, den 20. April 2009

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,

als Anlage übersende ich den

mit der Bitte um Kenntnisnahme.

Nach § 7 Abs. 2 des Hochschulstatistikgesetzes hat der Ausschuss über seine Arbeiten in der Regel alle vier Jahre einen schriftlichen Bericht vorzulegen, der den gesetzgebenden Körperschaften zuzuleiten ist.


Mit freundlichen Grüßen
Prof. Dr. Annette Schavan