Der Bundesrat hat in seiner 949. Sitzung am 14. Oktober 2016 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat begrüßt die Vorlage eines ersten Strategieansatzes für gemeinsame internationale Kulturbeziehungen der EU. Die Mitteilung greift einige wichtige Elemente auswärtiger Kulturbeziehungen auf. Er stellt allerdings fest, dass sich die Summe der Einzelinitiativen noch nicht zu einem kohärenten Gesamtansatz zusammenfügt.
- 2. Der Bundesrat unterstreicht, dass die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst bei der Umsetzung einer außenkulturpolitischen Strategie der Union nur in enger Abstimmung mit den Mitgliedstaaten tätig werden können. Ein direkter Durchgriff der EU-Ebene auf mitgliedstaatliche Einrichtungen wird in diesem Zusammenhang abgelehnt.
- 3. Der Bundesrat fordert eine bessere Ausgewogenheit des vorgeschlagenen Strategieansatzes. Dabei muss die Kultur weniger als Mittel zum Zweck begriffen werden. Stattdessen sollte insbesondere der Austausch von Kulturschaffenden stärker in den Fokus gerückt werden. Die Förderung der Mobilität von Künstlerinnen und Künstlern und von kulturellen Inhalten sind im Bereich der Kulturpolitik zentrale Aufgaben der EU-Ebene, welche für einen europäischen Mehrwert sorgen. Er nimmt mit Verwunderung zur Kenntnis, dass diese Handlungsfelder im vorliegenden Strategieansatz unterrepräsentiert sind.
- 4. Der Bundesrat bedauert, dass das wichtige Querschnittsthema von Außenkulturpolitik und Außenhandel in der Strategie keine Erwähnung findet. In Bezug auf künftige Freihandelsabkommen der EU merkt er an, dass in solchen Abkommen die Bereiche klar definiert werden müssen, in denen regionale Vielfalt Priorität hat und die daher von einer Vereinheitlichung von Handelsregimen auszunehmen sind. Dazu gehört nach wiederholt bekundeter Auffassung des Bundesrates insbesondere auch der Kultursektor. Der Bundesrat erinnert in diesem Zusammenhang an seine Stellungnahme in BR-Drucksache 500/15(B) .
- 5. Er hält die Idee der "Europäischen Kulturhäuser" in ausgesuchten Partnerstaaten für überlegenswert, legt aber darauf Wert, dass deren Konzept noch inhaltlich und im Hinblick auf die Finanzierung konkretisiert werden muss. Es darf keine Finanzierung zulasten bestehender Programme und Initiativen erfolgen.
- 6. Der Bundesrat hat mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Mitteilung zu einer möglichen künftigen Strategie der EU für internationale Kulturbeziehungen, obwohl hierbei maßgeblich Kompetenzen der Mitgliedstaaten betroffen sind, erst mit großer Verzögerung auf Deutsch vorgelegt wurde. Er mahnt deshalb an, dass derartige einschlägige Dokumente künftig wieder zeitnah in allen Amtssprachen der EU veröffentlicht und den Mitgliedstaaten zugeleitet werden.
- 7. Der Bundesrat übermittelt diese Stellungnahme direkt an die Kommission.