Der Deutsche Bundestag hat in seiner 115. Sitzung am 2. Juli 2015 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/5413 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Fischetikettierungsgesetzes und des Tiergesundheitsgesetzes - Drucksache 18/4892 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Artikel 2 wird wie folgt geändert:
1. Nach Nummer 1 wird folgende Nummer 2 eingefügt:
"2. § 27 wird wie folgt geändert:
- a) Nach Absatz 3 wird folgender Absatz 4 eingefügt:
(4) Stellt das Friedrich-Loeffler-Institut im Rahmen der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Referenzlabor nach Absatz 3 Satz 2 Nummer 2 oder 3 das Vorliegen einer Gefahr oder eines Risikos für die Tiergesundheit fest, kann es die im Rahmen seiner Tätigkeit gewonnenen Erkenntnisse einschließlich damit im Zusammenhang stehender produktbezogener Angaben veröffentlichen, soweit dies erforderlich ist, um die Gefahr abzuwehren oder dem Risiko vorzubeugen. Bei der Entscheidung über die Veröffentlichung ist den Belangen der Betroffenen angemessen Rechnung zu tragen. Personenbezogene Daten dürfen nicht veröffentlicht werden."
- b) Die bisherigen Absätze 4 bis 6 werden die Absätze 5 bis 7.
- c) Im neuen Absatz 5 Satz 1 Nummer 3 werden die Wörter "Absatz 6 Satz 2" durch die Wörter "Absatz 7 Satz 2" ersetzt.
2. Die bisherigen Nummern 2 bis 4 werden die Nummern 3 bis 5.
Fristablauf: 25.09.15
Erster Durchgang: Drucksache. 119/15 (PDF)