Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Achtes Gesetz zur Änderung des Weingesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 3. Juli 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft - Drucksache 18/1983 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Weingesetzes - Drucksachen 18/1780, 18/1966 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.09.14
Erster Durchgang: Drucksache. 182/14 (PDF)

Artikel 1 Nummer 5 Buchstabe b wird wie folgt gefasst: