Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 17/10155 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus - Drucksachen 17/8672,17/8990 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
Fristablauf: 20.07.12
Erster Durchgang: Drucksache. 031/12 (PDF)
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
- 1. In § 2 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort "Sicherheitsbehörden" die Wörter "aufgrund von Tatsachen" eingefügt.
- 2. In § 3 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b Doppelbuchstabe oo werden vor dem Wort "zusammenfassende" die Wörter "auf Tatsachen beruhende" eingefügt.
- 3. § 5 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst:
"Die abfragende Behörde darf im Falle eines Treffers unmittelbar auf die erweiterten Grunddaten zugreifen, wenn dies aufgrund bestimmter Tatsachen zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates oder für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung und Funktion im besonderen öffentlichen Interesse geboten ist, im Zusammenhang mit der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus unerlässlich ist und die Datenübermittlung aufgrund eines Ersuchens nicht rechtzeitig erfolgen kann (Eilfall) und keine Anhaltspunkte vorliegen, dass die Behörde, die die Daten eingegeben hat, den Zugriff nach Absatz 1 Satz 4 verweigern würde."
- 4. In § 6 Absatz 2 werden die Wörter "im Zusammenhang mit der Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" gestrichen.
- 5. In § 12 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter "zum Schutz besonders hochwertiger Rechtsgüter" durch die Wörter "zur Abwehr einer Gefahr für den Bestand oder die Sicherheit des Staates, für Leib, Leben, Gesundheit oder Freiheit einer Person oder für Sachen von erheblichem Wert, deren Erhaltung und Funktion im besonderen öffentlichen Interesse geboten ist" ersetzt.