Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen - Drucksache 015/5485 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Errichtung einer "Bundesstiftung Baukultur" - Drucksache 015/4998(neu)
-mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
- 1. § 2 Satz 2 wird wie folgt gefasst:
"Dazu soll sie das Bewusstsein für Baukultur bei Bauschaffenden und in der Bevölkerung stärken und die Qualität, Nachhaltigkeit und Leistungsfähigkeit des Planungs- und Bauwesens in Deutschland national wie international herausstellen."
- 2. § 3 Abs. 3 wird wie folgt gefasst:
(3) Der Konvent hat die Aufgabe, eine öffentliche Standortbestimmung zur Baukultur in Deutschland vorzunehmen und kontinuierlich fortzuentwickeln, besondere Leistungen im Bereich der Baukultur zu würdigen und Handlungsbedarf in diesem Bereich aufzuzeigen."
- 3. § 4 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:
(2) Die Stiftung ist gehalten, das zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderliche Kapital auch durch Einwerbung von Zuwendungen und Spenden Dritter aufzubringen."
- 4. § 7 Abs. 1 wird wie folgt gefasst:
(1) Der Stiftungsrat besteht aus 13 Mitgliedern:
- 1. vier Mitglieder entsendet der Deutsche Bundestag aus seiner Mitte,
- 2. je ein Mitglied entsenden das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen, das Bundesministerium der Finanzen sowie die für Angelegenheiten der Kultur und der Medien zuständige oberste Bundesbehörde,
- 3. sechs Mitglieder entsendet der Konvent der Baukultur.