Der Deutsche Bundestag hat in seiner 217. Sitzung am 23. April 2009 zu dem von ihm verabschiedeten Gesetz zur Änderung der Förderung von Biokraftstoffen - Drucksachen 016/11131, 016/11641, 016/12465 - die beigefügte Entschließung unter Buchstabe b der Beschlussempfehlung auf Drucksache 016/12465 angenommen.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
- 1.
- - bei der Herstellung, Lieferung und Verwendung von Biokraftstoffen die Einhaltung verbindlicher Nachhaltigkeitsstandards sicherzustellen und damit unerwünschte Effekte auf den Naturhaushalt, das Klima und soziale Belange zu vermeiden und deshalb
- - unmittelbar nach der förmlichen Annahme der Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Förderung der Nutzung von Energie aus erneuerbaren Quellen [KOM (2008) 19 endg.; Ratsdok. 5421/08] den Referentenentwurf einer Rechtsverordnung (Biokraftstoffe) nach § 37d Nummer 3 des o. a. Gesetzes bis Ende April 2009 vorzulegen sowie
- - den Aufbau einer Zertifizierung für Energieprodukte aus Biomasse zu initiieren und zu unterstützen.
- 2. von der in § 37d Absatz 2 Nummer 1 BImSchG enthaltenen Ermächtigung nicht Gebrauch zu machen, bevor der Deutsche Bundestag eine Regelung verabschiedet hat die die entsprechende Ermächtigung unter uneingeschränkten Parlamentsvorbehalt stellt.