Deutscher Bundestag Berlin, den 29. April 2009
Der Direktor
An den Herrn Direktor des Bundesrates
In dem vom Deutschen Bundestag in seiner 218. Sitzung am 24. April 2009 beschlossenen Gesetz zur Anordnung des Zensus 2011 sowie zur Änderung von Statistikgesetzen - Bundestagsdrucksachen 016/12219, 016/12711 - bitte ich, im weiteren Gesetzgebungsverfahren die nachfolgenden Berichtigungen vorzunehmen:
- 1. Der Einleitungssatz lautet:
"Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:"
- 2. Die in Nummer 5 und Nummer 10 des Änderungsantrages enthaltenen Änderungen der Überschriften der §§ 8 und 17 gelten auch für die Inhaltsübersicht zu Artikel 1 und lauten somit in deren Abschnitt 2 "§ 8 Erhebungen an Anschriften mit Sonderbereichen" und in Abschnitt 4
"§ 17 Bewertung der Qualität der Zensusergebnisse".
- 3. Die Überschrift des neuen § 25 lautet "Finanzzuweisung" und ist ebenfalls in die Inhaltsübersicht bei Abschnitt 6 als "§ 25 Finanzzuweisung" aufzunehmen.
Dr. Stelzl