Empfehlungen der Ausschüsse
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Intensivierung der EU-Maßnahmen zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt - COM (2019) 352 final; Ratsdok. 11449/1/19

980. Sitzung des Bundesrates am 20. September 2019

A

Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen:

Begründung zu Ziffern 1 bis 5 (nur gegenüber dem Plenum):

Das von der EU vorgelegte Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt ist vor dem Hintergrund des Klimawandels von größter Wichtigkeit. In den internationalen Kontext des Waldschutzes und der Wiederherstellung der Wälder gehört aber auch die derzeitige Katastrophenlage in den europäischen, namentlich deutschen Wäldern.

Die Stellungnahme des Bundesrates dient dazu, diese Aspekte mit zu betrachten.

Auch wenn aus den Mitteln des Europäischen Solidaritätsfonds nur die Aufwendungen der öffentlichen Hand bezuschusst werden können und auch Vermögensschäden oder versicherbare Schäden der Waldeigentümer nicht berücksichtigt werden können, sollte die Bundesregierung diese Möglichkeit der Unterstützung prüfen. Die öffentliche Hand, seien es die Landesforstverwaltungen, die Feuerwehren, der Katastrophenschutz oder die Bundeswehr, leistet jetzt schon vielfältige Hilfen, um der Notlage in den Wäldern zu begegnen und die öffentliche Infrastruktur in betroffenen Regionen aufrechtzuerhalten und wiederherzustellen.

Begründung zu Ziffern 6 bis 12 (nur gegenüber dem Plenum):

Das von der EU vorgelegte Maßnahmenpaket zum Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder in der Welt ist vor dem Hintergrund des Klimawandels und angesichts der aktuellen Situation von herausragender Bedeutung. Wälder sind die artenreichsten Ökosysteme und von zentraler Bedeutung beim Schutz der Artenvielfalt.

Die Stellungnahme des Bundesrates dient dazu, die EU und die Bundesregierung bei den Maßnahmen zum Schutz der Wälder in der Welt ausdrücklich zu unterstützen und auf die Bedeutung der Einhaltung der Grundsätze der Nachhaltigkeit hinzuweisen.

B