Der Bundesrat hat in seiner 980. Sitzung am 20. September 2019 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat weist darauf hin, dass zu einer weltweiten Betrachtung der Wälder auch die mitteleuropäischen Wälder der gemäßigten Zone gehören.
- 2. Er stellt fest, dass auch diese Wälder durch den Klimawandel stark, teilweise in ihrer Existenz, betroffen sind (durch Dürre, Borkenkäfer, Stürme, Waldbrand et cetera).
- 3. Der Bundesrat betont die wichtige Rolle der Wälder bei der CO₂-Speicherung und somit für den Klimaschutz und bittet die Bundesregierung, sich auf EU-Ebene für Hilfen zur schnellstmöglichen Wiederaufforstung der Schadflächen einzusetzen.
- 4. Er stellt fest, dass ein erfolgreicher Klimaschutz nur mit einem nachhaltigen Schutz unserer Wälder national und international denkbar ist.
- 5. Der Bundesrat weist darauf hin, dass die Biodiversitätsziele der Bundesregierung, die im Rahmen des UN-Übereinkommens über die biologische Vielfalt angenommen wurden, nur mittels eines weltweiten Schutzes von Wäldern und der Förderung nachhaltiger Waldbewirtschaftung umsetzbar sind.
- 6. Der Bundesrat befürwortet daher ausdrücklich den Ansatz der Kommission, Maßnahmen zum weltweiten Schutz und zur Wiederherstellung der Wälder zu ergreifen.
- 7. Er begrüßt die von der EU vorgesehene Prioritätensetzung und unterstützt die EU insbesondere bei folgenden Maßnahmen:
- - Förderung des Verbrauchs von Erzeugnissen aus entwaldungsfreien Lieferketten, - Zusammenarbeit mit den Erzeugerländern zur Verringerung der Entwaldung,
- - Stärkung der internationalen Zusammenarbeit, um Entwaldung und Waldschädigung zu stoppen und - Förderung der Wiederherstellung von Wäldern.
- 8. Der Bundesrat verweist mit Blick auf die aktuelle weltweite Situation darauf, dass Deutschland und die EU ohne Zeitverzug handeln müssen.
Er bittet die Bundesregierung, umgehend gemeinsam mit der EU die Umsetzung der geplanten Maßnahmen einzuleiten.
- 9. Er vertritt die Auffassung, dass hierbei die Grundsätze der Nachhaltigkeit zu beachten sind.
Das nachhaltige Wirtschaften mit dem Rohstoff Holz und eine langfristig angelegte Wiederaufforstung sind von zentraler Bedeutung.
- 10. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darüber hinaus, auf europäischer und internationaler Ebene weitere geeignete Sofortmaßnahmen zum Schutz der Wälder zu ergreifen.