Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Umsetzung von Transparenz in der Pflege auf der Grundlage des § 115 Absatz 1a des Elften Buches Sozialgesetzbuch

Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 17. Juni 2011 zu der oben genannten Entschließung* des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:

Der Bundesrat hat in seiner Entschließung auf BR-Drucksache 063/10(B) HTML PDF vom 26. März 2010 die Bundesregierung aufgefordert,

Hierzu wird wie folgt Stellung genommen:

Die Bundesregierung hält an dem Transparenzsystem fest. Die Weiterentwicklung der Transparenzvereinbarungen vor dem Hintergrund praktischer Erfahrungen und der im Sommer 2010 vorgelegten wissenschaftlichen Auswertung war und ist Aufgabe der Vereinbarungspartner in der Pflege.

Im Juli 2010 wurde der Abschlussbericht "Wissenschaftliche Evaluation zur Beurteilung der Pflege-Transparenzvereinbarungen für den ambulanten (PTVA) und stationären (PTVS) Bereich", erstellt im Auftrag des GKV-Spitzenverbandes federführend für die Vereinbarungspartner von Frau Prof. Dr. Martina Hasseler, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg und Frau Prof. Dr. Karin Wolf-Ostermann, Alice Salomon Hochschule Berlin, vorgelegt.

Das Bundesministerium für Gesundheit hat den Prozess der Weiterentwicklung der Pflege-Transparenzvereinbarungen eng begleitet. Es ist zu konstatieren, dass die Vereinbarungspartner dieser Aufgabe bisher nicht in ihrer Gesamtheit und im vollem Umfang gerecht geworden sind. Um sowohl die Qualität der Einrichtungen als auch die Transparenz für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen weiter zu verbessern, hat die Bundesregierung daher - auch dem Wunsch relevanter Teile der Selbstverwaltung entsprechend - eine gesetzliche Regelung für ein geeignetes Konfliktlösungsverfahren - Anrufungsmöglichkeit der Schiedsstelle nach § 113b SGB XI - eingebracht. Die Regelung ist im Entwurf eines "Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und weiterer Gesetze" enthalten (Bundesrat Drucksache 150/11 (PDF) v. 17.03.11), zu der der Bundesrat mit Beschluss vom 15. April 2011 Stellung genommen hat.

Darüber hinaus wird in Kürze der Abschlussbericht des gemeinsam von Bundesministerium für Gesundheit und Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend geförderten Projektes "Entwicklung und Erprobung von Instrumenten zur Beurteilung der Ergebnisqualität in der stationären Altenhilfe" veröffentlicht werden. Die Ergebnisse des Projektes bieten gute Ansatzpunkte, um die Qualität der Pflege in stationären Pflegeeinrichtungen in Zukunft stärker an der Ergebnis- und Lebensqualität orientiert abbilden zu können; sie spielen sowohl für die Weiterentwicklung des internen Qualitätsmanagements als auch für die externen Qualitätsprüfungen und für den Vergleich der stationären Pflegeeinrichtungen eine wichtige Rolle. Gemeinsam mit allen Beteiligten ist zu überlegen, welche Schritte erforderlich sind, um das Projektergebnis in eine tragfähige Praxis zu überführen.