Bundesrates zum Gesetz zum ordnungspolitischen Rahmen der Krankenhausfinanzierung ab dem Jahr 2009 (Krankenhausfinanzierungsreformgesetz - KHRG)
Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit Schreiben vom 17. Juni 2011 zu der oben genannten Entschließung* des Bundesrates Folgendes mitgeteilt:
Der inhaltliche Sachstand ist gegenüber der letzten Sachstandsmitteilung, die wir dem Bundesrat am 20. Januar 2011 übermittelt haben, unverändert. Nach wie vor gilt: Eine Aufhebung des Abschlags für im Rahmen des Honorarvertragsmodells von Belegkliniken abgerechnete Leistungen würde voraussichtlich zu einer Austrocknung des klassischen Belegarztmodells führen, das durch die ökonomische Unabhängigkeit der Vergütung des niedergelassenen Arztes von der des Krankenhauses gekennzeichnet ist. Zudem würde dies zu einer erheblichen Mehrbelastung für die GKV führen. Die Erörterung dieses Aspektes mit den Ländern im Rahmen der letzten Sitzung der AG Krankenhauswesen im März 2011 hat insgesamt zu keinem konkret "belastbaren" Zahlmaterial geführt. Gegenwärtig ist deshalb hierzu noch eine Anfrage an den GKV-Spitzenverband gerichtet. Die Stellungnahme wird voraussichtlich in Kürze (im Juni) vorliegen.