Beschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 175. Sitzung am 12. Mai 2005 zu dem von ihm verabschiedeten
Gesetz zur Änderung des Absatzfondsgesetzes und des Holzabsatzfondsgesetzes - Drucksachen 015/4641, 015/5468 -
die folgende Entschließung unter Nummer II der Beschlussempfehlung auf Drucksache 015/5468 angenommen:
"Der Deutsche Bundestag geht davon aus, dass bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung alle Maßnahmen umgesetzt werden, mit denen eine Vereinfachung des Beitragserhebungsverfahrens und eine Kostensenkung bei der Erhebung der Beiträge für den Absatzfonds und den Holzabsatzfonds erreicht werden kann.
Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
die Arbeit der für die Beitragserhebung zuständigen Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) von unabhängiger Stelle evaluieren zu lassen,
zu prüfen, ob mit einer Meldepflicht der beitragspflichtigen Unternehmen die Arbeit der BLE derart vereinfacht werden könnte, dass Kosten gesenkt bzw. die Einnahmen der Fonds gesteigert werden.
Gegebenenfalls sind gesetzliche Änderungen einzuleiten."