Beschluss des Bundesrates
Entschließung des Bundesrates zu Vorgaben der Europäischen Union zum Hochwasserschutz

Der Bundesrat hat in seiner 799. Sitzung am 14. Mai 2004 die aus der Anlage ersichtliche Entschließung gefasst.

Anlage
Entschließung des Bundesrates zu Vorgaben der Europäischen Union zum Hochwasserschutz

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass die Europäische Union ihr beabsichtigtes Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz so gestaltet, dass es das schon Erreichte sichert und insbesondere bereits international abgestimmte Konzepte nicht in Frage stellt.

Begründung

Derzeit wird auf europäischer Ebene die Frage diskutiert, wie die Probleme des Hochwasserschutzes besser bewältigt werden können. Dazu wurde unter Federführung von Frankreich und den Niederlanden ein Papier "Erarbeitung von besten Praktiken zu Hochwasservorsorge, -schutz und -entschärfung" erarbeitet auf dessen Grundlage die Kommission eine entsprechende Mitteilung für Mitte 2004 angekündigt hat.

Inzwischen wird ein Aktionsprogramm zum Hochwasserschutz diskutiert. Erfahrungsgemäß münden Initiativen der EU in rechtlich verbindliche Vorgaben oder binden die Mitgliedstaaten faktisch auf andere Weise. Dies könnte dazu führen dass die inzwischen erzielten Fortschritte im Hochwasserschutz in der Bundesrepublik Deutschland zurückgeworfen werden. Es ist zu erwarten, dass bereits - teilweise international - abgestimmte Hochwasserschutzkonzeptionen und begonnene konkrete Planungen und Projekte nach den Vorgaben des EU-Rechts erneut aufgegriffen werden müssten. Zumindest könnte dies von den Betroffenen von bereits begonnenen oder bevorstehenden Verfahren geltend gemacht werden. Damit würden Zeitpläne und Finanzierungspläne durchkreuzt, die Umsetzung von nationalen und internationalen Konzepten und Aktionsplänen, wie z.B. am Rhein, würde um Jahre, möglicherweise um Jahrzehnte verzögert.