Antrag der Länder Bayern, Baden-Württemberg
Änderung des Artikels 136 AEUV hinsichtlich eines Stabilitätsmechanismus für die Mitgliedstaaten, deren Währung der Euro ist, im vereinfachten Änderungsverfahren nach Artikel 48 Absatz 6 EUV

Punkt 43 der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011

Der Bundesrat möge zu der Vorlage gemäß § § 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung nehmen: