Der Deutsche Bundestag hat in seiner 163. Sitzung am 29. Mai 2008 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 016/9341 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 (Bundesbesoldungs- und -versorgungsanpassungsgesetz 2008/2009 - BBVAnpG 2008/2009) - Drucksache 016/9059 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.
- 1. Artikel 5 wird wie folgt gefasst:
"Artikel 5
Änderung des Gesetzes über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994Das Gesetz über die Nichtanpassung von Amtsgehalt und Ortszuschlag der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre in den Jahren 1992 bis 1994 vom 26. März 1993 (BGBl. I S. 390), zuletzt geändert durch Artikel 12 Abs. 6 des Gesetzes vom 24. Februar 1997 (BGBl. I S. 322), wird wie folgt geändert:
- a) In der Überschrift werden die Wörter "in den Jahren 1992 bis 1994" gestrichen.
- b) § 1 wird wie folgt geändert:
- aa) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1.
- bb) Es wird folgender Absatz 2 angefügt:
(2) Die Amtsbezüge der Mitglieder der Bundesregierung und der Parlamentarischen Staatssekretäre des Bundes sowie die laufenden Versorgungsbezüge aus einem dieser Amtsverhältnisse nehmen an den Anpassungen auf Grund des Gesetzes über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen im Bund 2008/2009 vom...(einfügen: Datum des Inkrafttretens dieses Gesetzes) nicht teil.""
- 2. Artikel 13 wird aufgehoben.
- 3. Der bisherige Artikel 14 wird Artikel 13.
- 4. Im bisherigen Artikel 15, der Artikel 14 wird, wird in Absatz 2 die Angabe " , 13 und 14" durch die Angabe "und 13" ersetzt.
- Fristablauf: 19.06.08
- Initiativgesetz des Bundestages