Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 691/2011 über europäische umweltökonomische Gesamtrechnungen - COM (2013) 247 final

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Zur Vorlage allgemein

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung darauf hinzuwirken, dass eine Klarstellung hinsichtlich des zu erbringenden Aufwands erfolgt.

Die Ausführungen in der Begründung des Verordnungsvorschlags in Ziffer 1 Absatz 5 "Zur Aufstellung der Konten greift die Umweltgesamtrechnung auf bereits vorhandene Datensätze zurück. Für die Umsetzung der neuen Module müssen keine neuen Daten erhoben werden." werden inhaltlich nur in den Zielsetzungen des Anhangs IV aufgegriffen. In den Anhängen V und VI fehlt der entsprechende Passus. Um einen möglichen redaktionellen Fehler auszuschließen, sollte entweder der Passus inhaltlich auch in den Anhängen V und VI aufgenommen oder der Passus in Anhang IV, im Sinne einer Gleichbewertung, gestrichen werden.