Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 30. Mai 2008 über Streumunition
Der Bundesrat hat in seiner 858. Sitzung am 15. Mai 2009 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 23. April 2009 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.