Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
Der Bundesrat stimmt der Erteilung des Einvernehmens entsprechend Artikel 4 Abs. 2 der FFH-Richtlinie zu dem von der Kommission mit Schreiben vom 4. Mai 2007 (Anlage 1) vorgelegten Vorschlag zum deutschen Teil einer aktualisierten Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine Region durch die Bundesregierung zu.
Weiterhin nimmt der Bundesrat wie folgt Stellung:
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, gegenüber der Kommission deutlich zu machen dass mit der Erteilung des Einvernehmens Gebietsnachmeldungen aufgrund veränderter Listen von Arten und Lebensraumtypen, die mit dem Beitritt der östlichen Mitgliedstaaten neu hinzugekommen sind, ausgeschlossen werden.
Die Stellungnahme des Bundesrates ist gemäß § 5 Abs. 2 EUZBLG maßgeblich zu berücksichtigen da für die Auswahl der FFH-Gebiete ausschließlich die Länder zuständig sind (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG).