Vorlage der Bundesregierung
Vorschlag der Kommission der Europäischen Gemeinschaften für eine aktualisierte Liste der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine Region 1)

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit Berlin, den 24. Mai 2007

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Dr. Harald Ringstorff

Sehr geehrter Herr Präsident,

gemäß § 5 Abs. 2 EUZBLG bitte ich Sie um die Stellungnahme des Bundesrates zum deutschen Teil der fortgeschriebenen Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine Region.

Zur Erläuterung bemerke ich Folgendes:

Mit Schreiben vom 4. Mai 2007 hat die Europäische Kommission dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit den Entwurf des Deutschland betreffenden Teils einer aktualisierten Liste von Gebieten gemeinschaftlicher Bedeutung für die alpine Region zugesandt und darum gebeten, dazu das Einvernehmen gemäß Art. 4 Abs. 2 der Richtlinie des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (FFH-Richtlinie) zu erteilen.

Der Entwurf (Anlage 1 zum Kommissions-Schreiben vom 4. Mai 2007) umfasst ausschließlich auf Vorschlag des einzig betroffenen Landes Bayern von der Bundesregierung nach Art. 4 Abs. 1 der FFH-Richtlinie der Europäischen Kommission gemeldete Gebiete.

Anlage 2 zum Kommissions-Schreiben dient der fachlichen Hintergrundinformation und ist nicht Gegenstand des Einvernehmensverfahrens.

Das Einvernehmensverfahren zur fortgeschriebenen alpinen Liste soll so zügig wie möglich durchgeführt werden, damit Rechtssicherheit für die FFH-Gebiete entsteht - in Deutschland und EU-weit. Ich wäre Ihnen insofern dankbar, wenn die Bundesratsbehandlung des Einvernehmens zur alpinen Liste in der 835. Bundesratssitzung am 6. Juli 2007 erfolgen könnte. Um jegliche Verzögerung zu vermeiden, sollte der Bundesratsbeschluss zum Einvernehmen für die alpine Region nicht mit dem Einvernehmen zum Listenentwurf für die atlantische Region, den ich Ihnen am 26. April 2007 übermittelt hatte, gekoppelt werden.

Mit Vertretern des zuständigen Landesressorts haben Abstimmungen zum Listenentwurf für die alpine Region gemäß EUZBLV Nr. II. 1 stattgefunden.


Mit freundlichen Grüßen
Sigmar Gabriel

Anlagen (im PDF-Dokument):

Abdruck des Schreibens der Europäischen Kommission vom 04.05.2007 mit Anlagen:

1) Vgl. Richtlinie des Rates zum Schutz der natürlichen und naturnahen Lebensräume sowie der wildlebenden Tier- und Pflanzenarten (FHH-Richtlinie) BR-Drucksachen: 445/88 = AE-Nr. 881678; 447/97 = AE-Nr. 971760; 135/91 = AE-Nr. 910526; 581/03 (PDF) = AE-Nr. 032702