Verordnung der Bundesregierung
Einhundertvierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste - Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -

A. Zielsetzung

B. Lösung

C. Alternativen

D. Kosten der öffentlichen Haushalte

E. Sonstige Kosten

Verordnung der Bundesregierung
Einhundertvierte Verordnung zur Änderung der Ausfuhrliste
- Anlage AL zur Außenwirtschaftsverordnung -

Bundesrepublik Deutschland Berlin, den 20. Mai 2005
Der Bundeskanzler


An den

Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten Matthias Platzeck

Sehr geehrter Herr Präsident, hiermit übersende ich gemäß § 27 Absatz 2 des Außenwirtschaftsgesetzes die von der Bundesregierung beschlossene

Die Verordnung wurde am 7. Mai 2005 im Bundesanzeiger Nr. 85 verkündet. Sie wird gleichzeitig dem Präsidenten des Deutschen Bundestages mitgeteilt.

Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Schröder