846. Sitzung des Bundesrates am 4. Juli 2008
A.
- 1. Der federführende Rechtsausschuss empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung beim Deutschen Bundestag einzubringen:
Zu Artikel 1 Nr. 1 ( § 100k Abs. 1 StPO)
In Artikel 1 Nr. 1 § 100k Abs. 1 sind nach dem Wort "erheben" die Wörter "und aufzuzeichnen" einzufügen.
Begründung (nur für das Plenum):
Es handelt sich lediglich um eine redaktionelle, nicht um eine inhaltliche
Änderung: Der Wortlaut von § 100k Abs. 1 StPO-E sieht das "Erheben" von Daten vor. Ausweislich der Entwurfsbegründung ist insoweit sowohl das Sichten als auch das Kopieren bestehender Datenbestände gewollt (vgl. BR-Drs. 365/08 (PDF) , S. 9, Absatz 3).
Ähnlich wie in den §§ 100a und 100c StPO, die zwischen "Überwachen" bzw. "Abhören" und "Aufzeichnen" unterscheiden, sollte in § 100k StPO-E zwischen dem Erheben und dem Aufzeichnen unterschieden werden.
B.
- 2. Der Ausschuss für Innere Angelegenheiten empfiehlt dem Bundesrat, den Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Abs. 1 des Grundgesetzes beim Deutschen Bundestag einzubringen.
C.
- 3. Der federführende Rechtsausschuss schlägt dem Bundesrat vor, Staatsministerin Dr. Beate Merk (Bayern) gemäß § 33 der Geschäftsordnung des Bundesrates zur Beauftragten des Bundesrates für die Beratung des Gesetzentwurfs im Deutschen Bundestag und seinen Ausschüssen zu bestellen.