Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 49. Sitzung am 17. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit - Drucksache 17/2182 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und FDP eingebrachten
Entwurf eines Gesetzes zur Vermeidung kurzfristiger Marktengpässe bei flüssiger Biomasse - Drucksache 17/1750 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 09.07.10
Initiativgesetz des Bundestages