Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung für das Haushaltsjahr 2017 - Haushaltsrechnung und Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 - Bundesministerium der Finanzen Berlin, 29. Juni 2018
An den Präsidenten des Bundesrates Herrn Regierenden Bürgermeister Michael Müller
Sehr geehrter Herr Präsident, gemäß Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über die Einnahmen und Ausgaben (Haushaltsrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017 - 2 Bände)* sowie über das Vermögen und die Schulden (Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2017)* im Haushaltsjahr 2017 vor.
Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung, seine Bemerkungen 2018 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2017 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten. Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.
Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.