Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Zweites Gesetz zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 46. Sitzung am 10. Juni 2010 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/1836 - den von der Bundesregierung eingebrachten
Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Harmonisierung des Haftungsrechts im Luftverkehr - Drucksache 17/1293 -
unverändert angenommen.
Fristablauf: 09.07.10
Erster Durchgang: Drucksache. 076/10 (PDF)