Antrag des Freistaats Thüringen
Entschließung des Bundesrates: Handelsabkommen CETA muss nationalen Parlamenten vorgelegt werden

Punkt 60 der 947. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2016

Der Bundesrat möge die Entschließung in folgender Fassung beschließen:

Der Bundesrat begrüßt, dass die Kommission ihre Haltung zur Frage der Einstufung von CETA geklärt hat und nun von einem gemischten Abkommen ausgeht. Der Bundesrat verbindet damit die Erwartung an die Bundesregierung, dass das Abkommen im Rahmen des Ratifizierungsprozesses dem Bundesrat zur Zustimmung vorgelegt wird.