Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes
Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 25. April 2013 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/13270 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Achten Gesetzes zur Änderung des Urheberrechtsgesetzes - Drucksache 17/12013 - mit folgenden Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen:
Artikel 1 wird wie folgt geändert:
1. Die Bezeichnung des Gesetzes wird wie folgt gefasst: