Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung der Rechte des leiblichen, nicht rechtlichen Vaters

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 25. April 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.