873. Sitzung des Bundesrates am 9. Juli 2010
A.
- 1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat, zu dem Gesetz gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes die Einberufung des Vermittlungsausschusses aus folgendem Grund zu verlangen:
Der Bundesrat verlangt, dass der Bund die aus dem Gesetz resultierenden Mehrausgaben für die Weiterentwicklung des BAföG und die Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes (AFBG) allein trägt.
Begründung
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme zum Gesetzentwurf darauf hingewiesen, dass angesichts der Finanzsituation der Länder auch die Ausweitung der Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz unter einen generellen Finanzierungsvorbehalt zu stellen und im Rahmen einer angemessenen Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung zu beurteilen sind (BR-Drs. 227/10(B) ). Die Länder haben dabei erwartet, dass der Bund sie im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung im Bildungsbereich mit zusätzlichen Umsatzsteuermitteln unterstützt.
Bund und Länder haben auf dem Bildungsgipfel am 10. Juni 2010 keine Lösung zur gemeinschaftlichen finanziellen Absicherung des 10-Prozent-Ziels für Bildung und Forschung gefunden.
Vor diesem Hintergrund erwarten die Länder, dass der Bund die Mehrausgaben des Gesetzes allein trägt.
B.
- 2. Der federführende Ausschuss für Kulturfragen empfiehlt dem Bundesrat, dem Gesetz gemäß Artikel 104a Absatz 4 des Grundgesetzes zuzustimmen.