Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Stärkung des Verbraucherschutzes im notariellen Beurkundungsverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 910. Sitzung am 7. Juni 2013 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 18. April 2013 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.