Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 4. Oktober 2003 zur Gründung des Globalen Treuhandfonds für Nutzpflanzenvielfalt

Der Bundesrat hat in seiner 899. Sitzung am 6. Juli 2012 beschlossen, zu dem vom

Deutschen Bundestag am 14. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.