Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 211. Sitzung am 19. März 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 016/12314 - den von den Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Strafprozessordnung - Erweiterung des Beschlagnahmeschutzes bei Abgeordneten - Drucksache 016/10572 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

Artikel 1 Nummer 2 wird wie folgt gefasst:


Fristablauf: 15.05.09
Initiativgesetz des Bundestages