Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:
- 1. Der Bundesrat stimmt zwar dem Anliegen der Kommission, die Transparenz der EU Politiken zu stärken, grundsätzlich zu. Er begrüßt daher das Ziel der Kommission, die EU-Organe und Einrichtungen offener und zugänglicher zu machen sowie besser und transparent über die Verwendung von EU-Haushaltsmitteln und die Arbeit der EU-Organe und Einrichtungen zu unterrichten.
- 2. Der Bundesrat begrüßt insbesondere die Zielrichtung der vorgeschlagenen Initiative, die Transparenz der Verwaltungs- und Entscheidungsprozesse auf EU-Ebene zu verbessern. Allerdings müssen nach Auffassung des Bundesrates die zur Diskussion gestellten Maßnahmen zur Verbesserung der Transparenz effizient praktikabel, kostenneutral und inhaltlich klar ausgestaltet sein.
- 3. Es sollte dabei vorsorglich klargestellt werden, dass Vertretungen staatlicher Stellen von föderal verfassten Mitgliedstaaten nicht unter den Begriff des Lobbying fallen, sondern ihren staatlichen Aufgaben nachkommen.
- 4. Zu dem Teil "Offenlegung von Informationen über Empfänger von EU-Geldern" weist er jedoch darauf hin, dass mit Bezug auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik bereits heute eine prinzipiell hinreichende Transparenz gewährleistet ist. Sowohl die allgemein gültigen Kriterien für die Vergabe von EU-Beihilfen als auch deren nationale sowie subsektorale Verteilung ist grundsätzlich jedermann zugänglich (z.B. im Rahmen der Agrarberichterstattung der Bundesregierung).
Allgemein sollte sich die Veröffentlichung von Daten nach der Veröffentlichungskultur der einzelnen Mitgliedstaaten richten. Dies ist auch im Zusammenhang mit der Änderung der EU-Haushaltsordnung (BR-Drucksache 390/06 (PDF) ) Artikel 53b Absatz 2 Buchstabe d zu berücksichtigen.
Zur Verbesserung der Transparenz bei EU-Zahlungen hält der Bundesrat die Veröffentlichung der Informationen, die sich auf die Umsetzung der Gemeinsamen Agrarpolitik beziehen, in anonymisierter und aggregierter Form (z.B. nach Regionen oder Betriebstypen kategorisiert) für ausreichend.
Um für die Länder keinen zusätzlichen Verwaltungsaufwand zu erzeugen und eine EU-einheitliche Vorgehensweise zu garantieren, sollte die Aufbereitung der Daten und die Veröffentlichung durch die Kommission selbst erfolgen. Die Daten könnten direkt aus den von den Zahlstellen aller Mitgliedstaaten an die Kommission schon jetzt einheitlich zu liefernden Statistiken gewonnen werden.
Diese Informationen sollten allen Bürgern, z.B. über das Internet, zugänglich gemacht werden.
- 5. Bei der Veröffentlichung der Namen der Endempfänger von EU-Geldern im Bereich der Strukturfonds ist ggf. darauf zu achten, dass im privaten Sektor Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse hinreichend wettbewerblich geschützt werden, um nicht ungewollt eine Abschreckungswirkung herbeizuführen.
- 6. Eine Veröffentlichung der Namen der Empfänger von Haushaltsmitteln könnte - je nachdem welche Anforderungen gestellt werden - erheblichen zusätzlichen Verwaltungs-, Personal- und Kostenaufwand auslösen. Dies muss mit dem Ziel der Begrenzung und Verringerung der Bürokratiekosten in Einklang gebracht werden, wie es zuletzt der Europäische Rat am 16. Juni 2006 gefordert hat.