Beschluss des Bundesrates
Zweite Verordnung zur Änderung von Vordrucken für das arbeitsgerichtliche Mahnverfahren
(2. AGMahnVordrVÄndV)

Der Bundesrat hat in seiner 925. Sitzung am 19. September 2014 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.