Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Bessere Governance für den Binnenmarkt - COM (2012) 259 final

Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

1. Zu Nummer 2.2

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die unter Abschnitt 2.2 genannten Maßnahmen zum intelligenteren Einsatz von IT-Tools zur Information von Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern.

Er stellt fest, dass eine systematische Verpflichtung zur Nutzung von IT-Tools bei der Kommunikation zwischen Behörden auf nationaler Ebene und im internationalen Kontext erwünscht ist. Bei der Kommunikation von Bürgerinnen und Bürgern mit Behörden muss aber ein diskriminierungsfreier Ansatz gelten, also eine Multikanalstrategie, die Bürgerinnen und Bürgern auf verschiedenen Wegen gleichberechtigt Zugang zur Verwaltung gewährt. So ist es auch in nationalen Gesetzesvorhaben vorgesehen, etwa im Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der elektronischen Verwaltung des Bundesministeriums des Innern. Für Unternehmen sollte es langfristiges Ziel sein, dass diese ihre Verwaltungsformalitäten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihrer Rechte im Binnenmarkt nur noch elektronisch abwickeln. Dabei sind ausreichende Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen für unbillige Härtefälle vorzusehen.

2. Zu Nummer 2.4

Der Bundesrat begrüßt grundsätzlich die unter Abschnitt 2.4 angestrebte bessere Überwachung, Koordinierung und Kontrolle im Hinblick auf das Funktionieren des Binnenmarktes.