Antrag des Präsidenten
Wahl des Vorsitzenden des Agrarausschusses

Der Vorsitzende des Agrarausschusses ist neu zu wählen, da der bisherige Vorsitzende aus dem Ausschuss ausgeschieden ist.

Nach Anhörung des betreffenden Ausschusses wird vorgeschlagen,

zum Vorsitzenden des Agrarausschusses für das laufende Geschäftsjahr zu wählen.