Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft hat mit Schreiben vom 14. Januar 2020 zu der o.g. Entschließung Folgendes mitgeteilt:
Der Bundesrat hat in seiner 981. Sitzung am 11. Oktober 2019 die Entschließung des Bundesrates zur Verringerung des Pestizideinsatzes in Privatgärten gefasst.
Hierzu wird wie folgt Stellung genommen.
Grundsätzlich ist nach den verbindlichen Vorgaben des EU-Rechts zwischen Pflanzenschutzmitteln für berufliche Anwender und Pflanzenschutzmitteln für nichtberufliche Anwender zu differenzieren (vgl. Art. 3 Nr. 25, Art. 6 lit. g), Art. 31 Abs. 4 lit. d), Art. 51 Abs. 1, Art. 67 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln und zur Aufhebung der Richtlinien 79/117/EWG und 91/414/EWG /EWG des Rates vom 21. Oktober 2009).
Pflanzenschutzmittel im Haus- und Kleingartenbereich (HuK) werden in Deutschland durch das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) gemäß dem EU-Pflanzenschutzrecht explizit für nichtberufliche Verwender zugelassen. Die HuK-Mittel müssen bestimmten Anforderungen an die Verpackungsgröße (Mengenbegrenzung) und Dosierfähigkeit (auch für Laien) entsprechen.
Zu den Punkten 1. - 3. Der Entschließung:
Die Einschränkung der Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel soll in Übereinstimmung mit dem Koalitionsvertrag zeitnah umgesetzt werden, mit dem Ziel, die Anwendung so schnell wie möglich grundsätzlich zu beenden. Das Aktionsprogramm Insektenschutz (API) der Bundesregierung greift die zur Umsetzung der Glyphosatminderungsstrategie diskutierten Maßnahmen auf und enthält zudem die Ankündigung, dass der Bund den Einsatz glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel zum Stichtag 31. Dezember 2023 beenden wird. Hintergrund hierfür ist, dass aufgrund der geltenden europaweiten Genehmigung des Wirkstoffs Glyphosat ein nationales Totalverbot derzeit nicht möglich ist. Nur wenn Ende 2022 die Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat auf EU-Ebene nicht verlängert wird, kann das im API angekündigte nationale Anwendungsverbot verwirklicht werden.
Allerdings soll die Anwendung glyphosathaltiger Pflanzenschutzmittel schon vorher deutlich reduziert werden. Hierzu hat das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits einen Vorschlag im Rahmen des deutschen und des europäischen Rechts erarbeitet, über den derzeit eine Vorabstimmung mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) vor Beginn der eigentlichen Abstimmung innerhalb der Bundesregierung gesucht wird. Dieser umfasst u.a. die erwähnten Regelungen zum Privatgebrauch und Einsatz auf öffentlich zugänglichen Flächen wie etwa Parks, aber auch zu landwirtschaftlichen Anwendungen. Der Wirkstoff Glyphosat ist zum jetzigen Zeitpunkt allerdings noch für einige Anwendungsfälle kaum zu ersetzen. Die nach dem Koalitionsvertrag zu entwerfende und im Aktionsprogramm Insektenschutz verankerte Glyphosatminderungsstrategie wird daher ein Maßnahmenbündel enthalten, das eine schnelle und deutliche Reduzierung des Glyphosateinsatzes bewirkt, aber gleichzeitig glyphosathaltige Pflanzenschutzmittel einstweilen für derzeit unverzichtbare Anwendungsfälle am Markt verfügbar hält. Parallel wird die Entwicklung von Alternativen zum Glyphosateinsatz vorangetrieben, damit nach einem etwaigen Auslaufen der EU-rechtlichen Wirkstoffgenehmigung ein danach unvermeidlicher Komplettausstieg aus der Glyphosatanwendung aufgefangen werden kann.
Zu Punkt 4. der Entschließung:
Generell wird seitens der Bundesregierung an einer Strategie zur umwelt- und naturverträglichen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln in Verbindung mit einer deutlichen Reduzierung gearbeitet. Hierzu soll die konkrete Umsetzung der genannten Glyphosatminderungsstrategie, das Aktionsprogramm Insektenschutz und die Ackerbaustrategie des Bundes dienen. Maßnahmen, wie beispielsweise die umfassende Aufklärung über die bestehenden Möglichkeiten für nichtchemische Pflanzenschutzmaßnahmen im Haus- und Kleingartenbereich, sind zudem Teil des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln.
Zu Punkt 5. der Entschließung:
Abgesehen von einer Verringerung der eingesetzten Mengen sollte bei Maßnahmen im Bereich Pflanzenschutz im Haus- und Kleingarten insbesondere auf eine Verringerung des Risikos abgezielt werden.
Im Bereich der alternativen Methoden der Unkrautregulierung auf öffentlichen Flächen und Verkehrsflächen wird zurzeit eine Vielzahl an physikalischen und mechanischen Bekämpfungsmaßnahmen in diversen Versuchen auf ihre Praxistauglichkeit untersucht. Nötig ist beispielsweise noch die Erhebung von Daten z.B. zu Wirksamkeit, Umweltverträglichkeit, Energieverbrauch oder Betriebskosten. Insbesondere die Deutsche Bahn AG als größter Einzelnutzer von Glyphosat arbeitet daran, Gleisanlagen künftig ohne Herbizideinsatz bewuchsfrei zu halten, ohne dass dies die Verkehrssicherheit beeinträchtigt. Außerdem ist noch zu klären, wie diese Verfahren in konkrete und umfassende Pflegekonzepte eingebunden werden können.
Zu Punkt 6. der Entschließung:
Die Bundesregierung hat bereits Maßnahmen ergriffen, die mit der Zielrichtung der Entschließung im Einklang stehen und wird auch weiterhin darauf hinarbeiten. Insbesondere wird die Bundesregierung prüfen, ob die entsprechenden Vorschriften in der "Rahmenrichtlinie" (Richtlinie 2009/128/EG über einen Aktionsrahmen der Gemeinschaft für die nachhaltige Verwendung von Pestiziden) so weit ausschöpfbar sind, dass dem entsprechenden, an die Mitgliedstaaten gerichteten Auftrag aus der Rahmenrichtlinie, dass der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln mit geringem Risiko im Sinne der VO (EG) Nr. 1107/2009 sowie biologischen Bekämpfungsmaßnahmen der Vorzug zu geben ist (siehe dort, Artikel 12), in einem weiteren Umfang als bisher, unbeschadet der weiteren Regelungen der VO (EG) Nr. 1107/2009 , nachgekommen werden kann.