Antrag des Freistaates Sachsen
Entwurf eines Gesetzes über Maßnahmen zur Beschleunigung des Netzausbaus Elektrizitätsnetze
Punkt 17e der 884. Sitzung des Bundesrates am 17. Juni 2011
Der Bundesrat nimmt zu dem Gesetzentwurf wie folgt Stellung:
Zu Artikel 1 (§ 27 Absatz 2 NABEG)
In Artikel 1 ist in § 27 Absatz 2 zu streichen.
Begründung:
Aus der Regelung zum vorzeitigen Enteignungsverfahren in § 27 Absatz 2 des Gesetzentwurfs wird nicht deutlich, welcher zeitliche oder rechtliche Vorteil mit dem vorzeitigen Verfahrensbeginn erreicht wird. Im Gegenteil führt ein erfolgreich angegriffener Planfeststellungsbeschluss sogar dazu, dass die Enteignungsbehörde das vorzeitige Enteignungsverfahren wieder von Anfang an beginnen muss und der zeitliche Vorteil insbesondere für den Vorhabensträger dann zu einem Nachteil wird. Außerdem wird die Enteignungsbehörde durch die im Falle einer erfolgreichen Anfechtung des Planfeststellungsbeschlusses zu wiederholenden Verfahrensschritte des Enteignungsverfahrens einem doppelten Arbeitsaufwand ausgesetzt.