Der Bundesrat bittet die Bundesregierung im weiteren Gesetzgebungsverfahren zu prüfen, inwieweit nicht auch stromintensive Rechenzentren, die im internationalen Wettbewerb stehen, in die Begünstigungsregelungen zur EEG-Umlage einbezogen werden sollten.
Begründung:
Stromintensive Rechenzentren erreichen zum Teil Stromkosten am Anteil ihres Umsatzes von 20%. Damit sind sie vergleichbar mit dem stromintensiven produzierenden Gewerbe, das durch den § 41 begünstigt wird, daher sollten Rechenzentren, die im internationalen Wettbewerb stehen und einen entsprechenden Anteil der Stromkosten an der Bruttowertschöpfung aufweisen, von der besonderen EEG-Ausgleichsregelung profitieren.