Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12146 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes und anderer Vorschriften an europa- und völkerrechtliche Vorgaben - Drucksachen 18/9526, 18/9909 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 422/16 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 3 wird wie folgt geändert:

4. Artikel 14 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 14
Änderung der Verordnung über das Genehmigungsverfahren

In § 11a Absatz 4 Satz 1 der Verordnung über das Genehmigungsverfahren in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1992 (BGBl. I S. 1001), die zuletzt durch Artikel ... der Verordnung vom ... (BGBl. I S. ...) geändert worden ist, werden nach dem Wort "Einwendungsfrist" die Wörter "für das Genehmigungsverfahren" eingefügt.`

5. In Artikel 15 werden die Nummern 1 und 2 wie folgt gefasst:

,4. In § 7 Absatz 1 Satz 2 werden nach dem Wort "werden" die Wörter "für das Genehmigungsverfahren" eingefügt.

5. In § 7a Absatz 1 Satz 3 werden nach den Wörtern "nach Ablauf der Einwendungsfrist" die Wörter "für das Genehmigungsverfahren" eingefügt.`