Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Tierschutzgesetzes
Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat mit Schreiben vom 16. Juni 2009 zu der o. g. Entschließung des Bundesrates (siehe Drucksache 341/09(B) ) wie folgt Stellung genommen:
Ein Prüf- und Zulassungsverfahren für serienmäßig hergestellte Stalleinrichtungen ist in einer Verordnung zu regeln, die eine fachgerechte Prüfung und Zulassung explizit benannter Stalleinrichtungen und ihrer modularen Bestandteile nach vorgegebenen Kriterien ermöglicht. Diese müssen konkret auf die Nutztierart und die Nutzungsrichtung bezogen sein, für die ein Prüf- und Zulassungsverfahren etabliert werden soll. Zunächst ist beabsichtigt, von der Ermächtigung - wie vom Bundesrat gewünscht - nur für den Bereich der Legehennenhaltung Gebrauch zu machen.
Vor dem Erlass einer entsprechenden Verordnung erscheint es mir allerdings geboten, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über den Normenkontrollantrag des Landes Rheinland-Pfalz betreffend bestimmte Vorschriften der Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung zur Haltung von Legehennen abzuwarten.