Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 2015/848 über Insolvenzverfahren

Der Bundesrat hat in seiner 957. Sitzung am 12. Mai 2017 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 27. April 2017 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.