Antrag des Landes Brandenburg
Entschließung des Bundesrates "Maßnahmen für mehr Steuergerechtigkeit und gegen Steuerbetrug" - Antrag der Länder Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein -

Punkt 92b der 909. Sitzung des Bundesrates am 3. Mai 2013

Der Bundesrat möge beschließen, die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderung zu fassen:

Nach Nummer 8 wird folgende Nummer 9 angefügt:

"9. Steuerstraftäter dürfen sich durch Abgabe einer wirksamen Selbstanzeige zukünftig einer Bestrafung nicht mehr entziehen können. Die Selbstanzeigemöglichkeit gilt es bis auf Bagatellfälle abzuschaffen. Das Steuerstrafrecht ist an die Regelungen des allgemeinen Strafrechts anzupassen. Die aktuellen Beispiele zeigen, dass selbst die mit dem Schwarzgeldbekämpfungsgesetz 2011 eingeführten Verschärfungen der strafbefreienden Wirkung einer Selbstanzeige nicht zielführend waren. Das verfolgte moralische Ziel der Vorschrift, nämlich die freiwillige vollständige Rückkehr reuiger Steuersünder zur Steuerehrlichkeit, wurde selbst durch die Verschärfung der Zugangsvoraussetzungen nicht erreicht."