Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Erstes Gesetz zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 231. Sitzung am 27. April 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksachen 18/12081, 18/12126 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Ersten Gesetzes zur Änderung des Sicherheitsüberprüfungsgesetzes - Drucksachen 18/11281, 18/11407 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 19.05.17
Erster Durchgang: Drucksache. 789/16 (PDF)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

1. Nummer 14 wird wie folgt geändert:

2. Nummer 15 wird wie folgt geändert:

3. Nummer 20 Buchstabe b Absatz 4 wird aufgehoben.