Beschluss des Bundesrates
Verordnung zur Änderung saatgutrechtlicher Verordnungen und zur Änderung der Anbaumaterialverordnung
Der Bundesrat hat in seiner 835. Sitzung am 6. Juli 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:
Zu Artikel 2 Nr. 1 (§ 11 Abs. 2a Satz 2 - neu - SaatV)
In Artikel 2 Nr. 1 ist in § 11 Abs. 2a nach Satz 1 folgender Satz einzufügen:
Die Anerkennungsstelle kann die Probenahme an Saatgutpartien dieser Größe davon abhängig machen, dass der Antragsteller nachweist, dass das zuständige Komitee der Internationalen Vereinigung für Saatgutprüfung (ISTA) seine Teilnahme an dem ISTA-Versuch zur Partiegröße von Futterpflanzensaatgut bestätigt hat.
Begründung
Die Teilnahme an dem EU-Experiment ist fakultativ. Dieser zeitlich begrenzte Versuch hat bereits am 1. Januar 2007 begonnen und läuft noch bis zum 30. Juni 2012.