Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen

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Brüssel, den 22.4.2013
C(2013) 2257 final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Europäische Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zum Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 443/2009 hinsichtlich der Festlegung der Modalitäten für das Erreichen des Ziels für 2020 zur Verringerung der CO₂-Emissionen neuer Personenkraftwagen (COM (2012) 393 final) und möchte ihr Bedauern für die späte Antwort zum Ausdruck bringen.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung des Bundesrates für das Klimaziel, den langfristigen Temperaturanstieg auf 2 °C zu beschränken. Sie teilt die Auffassung, dass die Reduzierung der verkehrsbedingten Emissionen einen wichtigen Beitrag zur Erreichung dieses Ziels leisten muss.

Die Kommission hat in ihrem Verkehrsweißbuch einen breit angelegten, integrierten Ansatz entwickelt, um bis 2050 die Treibhausgasemissionen im Verkehrsbereich gegenüber 1990 uni 60% zu senken. Die Regulierung der CO₂-Emissionen von Straßenfahrzeugen ist eine der integrierten Maßnahmen zur Realisierung dieser Vorgabe. Dabei ist zu beachten, dass die im Verkehrsbereich notwendige CO₂-Reduzierung vor allem durch die Festsetzung von Emissionsnormen für Kraftfahrzeuge erfolgen soll. Die Zielvorgabe von 95g CO₂/km für neue Personenkraftwagen bildet einen wesentlichen Bestandteil dieses breit gefächerten Ansatzes.

Der Bundesrat bringt vor, die Abflachung der Regressionsgeraden zur Erreichung der Zielvorgabe für 2020 führe zu einer ungleichen Lastenverteilung auf die Fahrzeughersteller. Die Abflachung ergibt sich daraus, dass die Ziellinie für 2020 an allen Punkten um 27% unter der Ziellinie für 2015 liegt. Dies bedeutet, dass alle Automobilhersteller ihre Emissionen uni 27% gegenüber ihrer Zielvorgabe für 2015 verringern müssen. Der Vorschlag ist ausgewogen und führt dazu, dass alle Hersteller prozentual gleiche Anstrengungen unternehmen müssen; würde ein alternativer Abflachungswert verwendet, wäre dies nicht der Fall.

Die Kommission stimmt mit dem Bundesrat darin überein, dass die Reduzierung der CO₂-Emissionen von Personenkraftwagen die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Automobilhersteller und -zulieferer stärken wird.

Die Kommission nimmt die Bemerkungen des Bundesrates zum Thema "delegierte Rechtsakte" zur Kenntnis. Die einschlägigen Bestimmungen sind bereit in der bestehenden Verordnung enthalten. Die vorgeschlagenen Änderungen zielen darauf ab, sie mit den Bestimmungen des Vertrags von Lissabon in Einklang zu bringen und entsprechen denen, die vom Europäischen Parlament und vom Rat im Rahmen der Verordnung zur Festsetzung von Emissionsnormen für leichte Nutzfahrzeuge (Verordnung (EU) Nr. 510/2011) vor Kurzem gebilligt wurden.

Die Kommission begrüßt die Unterstützung für die vorgeschlagenen "Super Credits". Sie stellt jedoch fest, dass diese zu einer Erhöhung der CO₂-Emissionen führen, wie aus der Folgenabschätzung hervorgeht. Daher muss sichergestellt werden, dass " Super Credits" an hinreichende Auflagen geknüpft sind, um nachteilige Auswirkungen auf den gesamten CO₂Ausstoß zu begrenzen. Dazu gehört, dass pro Hersteller nur eine beschränkte Zahl von Kraftfahrzeugen für "Super Credits" in Betracht kommen können. Eine vergleichbare Bestimmung ist auch in der Verordnung für leichte Nutzfahrzeuge vorgesehen.

Die Kommission hofft, dass die in der Stellungnahme des Bundesrates angesprochenen Punkte mit diesen Ausführungen geklärt werden konnten, und freut sich auf eine Weiterführung des politischen Dialogs.

Mit freundlichen Grüßen