Unterrichtung durch das Bundesministerium der Finanzen
Haushaltsführung 2012: Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012; Vierteljährliche Mitteilung gemäß § 37 Absatz 4 BHO

Bundesministerium der Finanzen
Berlin, den 24. Mai 2012
Parlamentarischer Staatssekretär

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Horst Seehofer

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 37 Absatz 4 Bundeshaushaltsordnung übersende ich die Zusammenstellung der über- und außerplanmäßigen Ausgaben sowie Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012.

Auf Bitte der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages erhält diese eine Kopie des gleich lautenden Schreibens zur Unterrichtung des Präsidenten des Deutschen Bundestages.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kampeter

Über- und außerplanmäßige Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen im ersten Vierteljahr des Haushaltsjahres 2012

1. Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Einzel-
plan/
Kapitel/
Titel
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen Ausgabe
Ansatz laut Haushaltsplan 2012
T€
bewilligte über-/außerplanmäßige Ausgabe
T€
1234
02Deutscher Bundestag
0201Deutscher Bundestag
68701Leistungen an internationale Organisationen/Leistungen im Zusammenhang mit
internationalen Mitgliedschaften1.34140
Wechselkursbedingter Bedarf beim Beitrag an die Interparlamentarische Union (IPU). Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf der Mitgliedschaft der Bundesrepublik Deutschland in der Organisation.
0204Bundesversammlung
51101Geschäftsbedarf und Kommunikation sowie Geräte, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenstände, sonstige Gebrauchsgegenstände
..0100
Einberufung der Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Absatz 4 des
Grundgesetzes.
51701Bewirtschaftung der Grundstücke, Gebäude und Räume0100
Einberufung der Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Absatz 4 des
Grundgesetzes.
51801Mieten und Pachten..080
Einberufung der Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Absatz 4 des
Grundgesetzes.
53999Vermischte Verwaltungsausgaben0270
Einberufung der Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Absatz 4 des
Grundgesetzes.
54201Öffentlichkeitsarbeit..0150
Einberufung der Bundesversammlung gemäß Artikel 54 Absatz 4 des
Grundgesetzes.
05Auswärtiges Amt
0502Allgemeine Bewilligungen
53201 aplSonstige Leistungen im Zusammenhang mit der Ansiedlung internationaler
Klimaschutzorganisationen
3.500
Im Zusammenhang mit der Bewerbungskampagne zur Ansiedlung einer internationalen Klimaschutzorganisation (Grüner Klimafonds) in Bonn anfallende Ausgaben.
08Bundesministerium der Finanzen
0802Allgemeine Bewilligungen
68604Zuschuss an die Gästehaus Petersberg GmbH01.100
Kapitalzuführung an die Gästehaus Petersberg GmbH zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit.
09Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie
0905Innovation, Technologie und Neue Mobilität
52601Gerichts- und ähnliche Kosten4001.418
Mehrausgaben für Rechtsberatungsbedarf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie im Zusammenhang mit dem Zwischenerwerb von EADS -Anteilen durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau.
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1113Sozialversicherung und Erstattungen im Zusammenhang mit der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
63604Kosten der Nachversicherung gem. §§ 23 und 23a des Gesetzes zur Regelung
der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der
Rechtsverhältnisse an deren Vermögen
......1 .400450
Höhere Erstattungsbeträge des Bundes an die Träger der gesetzlichen
Rentenversicherung für Leistungen für bestimmte Personengruppen, die gemäß §§ 20 Abs. 1 und 23a Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Verbindlichkeiten nationalsozialistischer Einrichtungen und der Rechtsverhältnisse an deren Vermögen (NSVerbG) als nachversichert gelten. Die überplanmäßige Ausgabe dient der Erfüllung einer Rechtsverpflichtung. Die Rechtsverpflichtung beruht auf den §§ 23 und 23a NSVerbG.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1226Hochbau- und Förderungsmaßnahmen in Berlin und Bonn
68501Stiftung Berliner Schloss - Humboldtforum1 .760323
Zuwendung an die Stiftung Berliner Schloss - Humboldtforum zur Übernahme von Grunderwerbsnebenkosten aus der Grundstücksübertragung durch das Land Berlin.
60Allgemeine Finanzverwaltung
6002Allgemeine Bewilligungen
861 01Darlehen an die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) zur Finanzierung von Ansprüchen im Entschädigungsfall "Phoenix "91.00013.500
Abschluss eines Darlehensvertrages mit der EdW zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Pflichten nach dem Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetz sowie der einschlägigen EU -Anlegerentschädigungs-Richtlinie 97/7/EG in dem Entschädigungsfall "Phoenix". Die überplanmäßige Ausgabe ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 1. Februar 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.

2. Über- und außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigungen (VE)

Einzel plan/ Kapitel/ Titel/
VE
Einzelplan- / Kapitelbezeichnung / Zweckbestimmung
Begründung der über- und außerplanmäßigen VE
Ansatz VE laut
Haushalts
plan 2012
T€
bewilligte
über-/außer
planmäßige
VE
T€
1234
11Bundesministerium für Arbeit und Soziales
1101Bundesministerium
518 02 üplMieten und Pachten im Zusammenhang mit dem Einheitlichen
Liegenschaftsmanagement
30.000710
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 215 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 220 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 225 T€
Im Haushaltsjahr 2016 bis zu: 50 T€
Anmietung von Büroräumen für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales in Berlin.
12Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
1209Erhebung und Verwendung der Lkw-Maut (Bundesfernstraßen)
53201 aplAusgaben für den Einzug der streckenbezogenen Straßenbenutzungsgebühren für LKW durch Private98.200
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 34.300 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 33.900 T€
Im Haushaltsjahr 2015 bis zu: 30.000 T€
Schaffung der haushaltsrechtlich erforderlichen Voraussetzungen, um eine
vertragliche Vereinbarung mit der Toll Collect GmbH zur Errichtung, zur Finanzierung und zum Betrieb einer Erweiterung des bestehenden Mautsystems auf die gesetzlich mautpflichtigen Bundesstraßen abschließen zu können. Die außerplanmäßige Verpflichtungsermächtigung ist mit Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Februar 2012 dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat mitgeteilt worden.
20Bundesrechnungshof
2001Bundesrechnungshof
812 55 aplErwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen, Software
372
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 186 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 186 T€
Beschaffung von Softwarepaketen zur Sicherstellung eines störungsfreien IT-Betriebes.
2003Prüfungsämter des Bundes
812 55 aplErwerb von Datenverarbeitungsanlagen, Geräten, Ausstattungs- und
Ausrüstungsgegenständen, Software
372
Von der Verpflichtungsermächtigung werden fällig:
Im Haushaltsjahr 2013 bis zu: 186 T€
Im Haushaltsjahr 2014 bis zu: 186 T€
Beschaffung von Softwarepaketen zur Sicherstellung eines störungsfreien IT-Betriebes.